Scheidung Online 

Das Thema Onlinescheidung ist sehr präsent. Im Internet finden sich dafür eine Vielzahl von Anbietern und eine Fülle an Informationen, die manchmal zutreffend und vollständig, oftmals aber auch irreführend oder schlichtweg falsch sind.

Selbstverständlich beraten und vertreten auch wir Sie gerne, wenn Sie Ihr Scheidungsverfahren online durchführen möchten. Uns ist es aber wichtig, dass Sie sich nicht aus den falschen Gründen für die Online-Variante entscheiden. Denn, um das Wichtigste gleich vorwegzunehmen: Eine Onlinescheidung ist nicht kostengünstiger als ein normales Scheidungsverfahren. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt für uns voraus, dass unsere Mandanten umfassend aufgeklärt sind und sich auf Grund von Fakten für den einen oder anderen Weg entscheiden.

Die Argumente, die für eine Onlinescheidung ins Feld geführt werden, sind:


1. Man spart Geld!

Das ist falsch. Es gibt unter Kostengesichtspunkten keinen Unterschied zwischen einer Onlinescheidung und einem normalen Scheidungsverfahren.

In beiden Varianten ist es möglich, die Scheidung durch nur einen Rechtsanwalt begleiten zu lassen, wenn der Ehepartner der Scheidung zustimmt. Die Möglichkeit, dass Eheleute untereinander kostensparende Vereinbarungen treffen (z.B. die Aufteilung der Kosten), besteht in beiden Verfahren.

Jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist bei Gerichtsverfahren (dazu zählt auch die Scheidung) an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Darin ist geregelt, welche Gebühren berechnet werden können und müssen. Diese Gebühren gelten unabhängig davon, ob Sie die Onlinescheidung oder das normale Scheidungsverfahren wählen.

Der einzige Weg, eventuell Kosten zu sparen, führt über einen möglichst niedrigen Verfahrenswert (auch Streitwert genannt), aus dem sich die RVG - Gebühren ableiten. Der Verfahrenswert wird vom Gericht festgesetzt. Wenn einzelne Gerichte in Ausnahmefällen vom normalen Verfahrenswert abweichen, so tun sie dies nur, wenn und weil eine Scheidung einvernehmlich (also nicht streitig) geführt wurde. Ob es eine Onlinescheidung war, spielt dabei keine Rolle.

Viele Anbieter von Onlinescheidungen werben damit, dass sie immer einen Antrag auf Reduzierung des Verfahrenswertes stellen. Solche Anträge können auch in normalen Scheidungsverfahren gestellt werden. Tatsache ist aber, dass Gerichte solche Reduzierungen nur in den seltensten Fällen vornehmen, schon gar nicht in der Höhe, in der dies von vielen Anbietern in Aussicht gestellt wird.

Die einzigen Kosten, die Sie wirklich sparen, sind die Fahrtkosten zur Anwaltskanzlei. 


2. Man spart Zeit!

Es ist für Sie tatsächlich sehr unkompliziert und wenig zeitaufwändig, ein Scheidungsverfahren bei uns online auf den Weg zu bringen. Es bedarf keiner Terminvereinbarung, keiner Wartezeit und keines persönlichen Gesprächs, um den Scheidungsantrag durch uns stellen zu lassen. Wir halten Sie während des gesamten Verfahrens per Email informiert und begleiten Sie zum Gerichtstermin, der auch bei einer Onlinescheidung von Ihnen persönlich wahrgenommen werden muss.Der Weg zur Scheidung kann also tatsächlich sehr bequem und unkompliziert sein, was viele unserer Mandanten als großen Vorteil empfinden.

Eine Scheidung bedeutet aber abseits aller Formalitäten immer den Zerfall einer Ehe, nicht selten auch einer Familie und damit einen tiefgreifenden Einschnitt in das Leben aller Betroffenen. Oftmals fällt es schwer, alle damit verbundenen Fragen auf Anhieb zu überblicken. Aus diesem Grund schätzen viele unserer Mandanten die Möglichkeit, mit uns ins Gespräch zu kommen. Dies kann in einer persönlichen Beratung in der Kanzlei oder in einem ausführlichen Telefonat erfolgen. Dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Entscheiden Sie selbst, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Wir unterstützen Sie gerne, online, telefonisch und im persönlichen Gespräch.

In Krefeld, am Niederrhein und bundesweit.

Scheidung online

Rechtsanwältin Carola Waschau
Bönnersdyk 61

47803 Krefeld 

02151 8919733 
kanzlei@​rae-waschau.de